Erbschaftsimmobilien
Nach einem Todesfall in der Familie sind die Hinterbliebenen von großer Trauer überwältigt und dennoch gilt es für sie einiges zu organisieren und zu regeln.
Wird eine Immobilie vererbt, so stehen Begriffe wie „Testament“, „Testamentsvollstrecker“, „Erbschein“, „Veräußerungsvollmacht über den Tod hinaus“, „Grundbucheintragungen“ und vieles mehr im Raum. Diese Begriffe gilt es richtig zu verstehen und dementsprechend zu handeln.
Leider erleben wir immer wieder, dass Immobilienvermittler nicht richtig geschult sind und Kunden falsch beraten. Hierbei gilt es im Grundsatz zu beachten, dass ein Immobilienmakler weder rechtlich, noch steuerlich beraten darf!
Nicht selten verstehen sich einzelne Mitglieder von Erbengemeinschaften nicht oder sind verschiedener Meinung, was die Vorgehensweise eines eventuellen Verkaufs einer Erbschaftsimmobilie angeht.
Hier fungieren wir seit vielen Jahren als neutrale Vermittler und Mediatoren. Von der sachverständigen Ermittlung des möglichen Angebotspreises der Immobilie, über die ausführliche Beratung verschiedener Vorgehensweisen des Verkaufs bis hin zur notariellen Abwicklung des Kaufvertrags und der Übergabe der Immobilie stehen wir unseren Kunden zur Seite.
Langjährige berufliche Beziehungen zu Fachanwältinnen und Fachanwälten für Erbrecht, Steuerfachleuten sowie Notariaten runden hierbei unser Dienstleistungsportfolio ab.
Diskretion und absolute Verschwiegenheit über private Informationen sind hierbei eine Selbstverständlichkeit.
Vertrauen Sie in schweren Zeiten auf unsere Lebenserfahrung, unser Feingefühl und unsere berufliche Qualifikation.