dummy@dummy.com
Cordua Immobilien
  • Aktuelles
  • Marktwertanalyse
  • Leistungen
    • Bauträgerservice
    • Bestandsimmobilie
    • Kapitalanlageobjekte
  • Immobilienreferenzen

Blog

Januar 19, 2021

By: corduaimmobilien

Baukindergeld

Zwar kann noch bis zum 31.Dezember 2023 der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden, allerdings nur für Immobilien, für die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Baugenehmigung erteilt beziehungsweise der notarielle Kaufvertrag beurkundet wurde. Das heißt, für alle Baukindergeld-Berechtigten, die noch in den Genuss der Förderung kommen wollen, müssen bis zum 31. März eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag haben. Der Antrag selbst muss sechs Monate nach dem Einzug, spätestens bis 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bislang wurden rund 260.500 Familien in Deutschland mit dem Baukindergeld gefördert, zwei Drittel von ihnen haben Kinder unter sechs Jahren. Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60 Prozent der Antragsteller unter 40.000 Euro pro Jahr. Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Milliarden Euro. Für die gesamte Laufzeit stehen 9,9 Milliarden Euro für das Baukindergeld zur Verfügung.

Beitrag ivd – 14.01.2021

Posted in Allgemeines
Previous Post
Next Post

Neueste Beiträge

  • Erneut von ImmoScout 24 ausgezeichnet
  • 15 Eigentumswohnungen in Höfen/Enz
  • Im fünften Jahr in Folge ausgezeichnet!
  • Erbschaftsimmobilien
  • Scheidungsimmobilien

Kategorien

  • Allgemeines
  • Corona
  • Projekte

Unser Büro

Enzkreis, Pforzheim und Calw
Engelsbrander Str. 11
75305 Neuenbürg

Service

  • Impressum
  • Datenschutz
Cordua Immobilien © 2021 All Rights Reserved.

Search